Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein existenzbedrohender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Deshalb wird die Entziehung nur in Verbindung mit strafrechtlichen Delikten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, entzogen.
Entziehung der Fahrerlaubnis
In der Regel erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis und der damit einhergehende Einzug des Führerscheins in folgenden Fällen:
- Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Alkohol-oder Drogenfahrten im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
- Erreichen der Punktegrenze
Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt in aller Regel nach § 69 StGB mit dem Ausspruch der Verurteilung.
⇒ In der Praxis wird die Fahrerlaubnis – meist noch bevor das Urteil ergeht – durch richterlichen Beschluss einstweilig entzogen (so genannte „vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis“ nach § 111a StPO).
⇒ Gerade bei Trunkenheitsfahrten wird bereits am Tatort, z.B. bei einer Polizeikontrolle, der Führerschein durch die Polizeibeamten beschlagnahmt. In diesem Fall sollte sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen werden, da diese vorläufigen Maßnahmen ebenso gerichtlich überprüfbar sind und gegebenenfalls ein Widerruf erreicht werden kann.
Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte kommt es regelmäßig auch zu einer so genannten „Sperre“ für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Sperre muss der Betroffene bei der für ihn zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung beantragen. In der Regel muss zwar keine neue Führerscheinprüfung abgelegt werden, jedoch wird in bestimmten Fällen die Vorlage einer erfolgreichen medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) von der Führerscheinstelle angeordnet.
Wenn die Einziehung der Fahrerlaubnis droht oder bereits durchgeführt worden ist, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zur Überprüfung zu konsultieren. Wir bieten Ihnen ein gerne erstes kostenloses Beratungsgespräch an.
Was ist eine MPU und wann ist diese notwendig?
Die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist eine verkehrsrechtliche Maßnahme, die von der Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten Fällen zur Prüfung der Fahreignung angeordnet wird, nämlich dann, wenn „Zweifel“ an der Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Diese Zweifel können aus ganz unterschiedlichen Gründen entstehen:
- Trunkenheitsfahrt: Eine MPU wird zwingend angeordnet, wenn im Straßenverkehr ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde (§ 13 FeV). Sie kann auch angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer zum wiederholten Mal im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss angehalten worden ist, auch wenn eine geringere Blutalkoholkonzentration vorlag.
- Einfluss von Betäubungsmitteln: Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt wurde unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln, § 14 FeV. Zu den Betäubungsmitteln zählen Drogen wie Marihuana, Ecstasy, Kokain, Opiate.
- Erreichen der Punktegrenze: Die MPU ist gem. § 4 Absatz 10 StVG außerdem anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil für den Betroffenen 8 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister eingetragen sind (beachten Sie bitte insoweit das neue Punktesystem ab dem 01.05.2014).
Ablauf der MPU:
Die MPU wird nicht von der Fahrerlaubnisbehörde selbst, sondern von verschiedenen privatrechtlichen Institutionen vorgenommen.
Die MPU gliedert sich in zwei Teile: Einen medizinischen Test und ein psychologisches Gespräch.
⇒ Im medizinischen Teil der Untersuchung wird der allgemeine Gesundheitszustand des Betroffenen untersucht. Bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit (und nur dann) oder Drogenkonsum werden Blutuntersuchungen oder Urinuntersuchungen vorgenommen zur Überprüfung, ob in der Vergangenheit Alkohol oder Drogen konsumiert wurden.
⇒ Im psychologischen Teil der Untersuchung wird der Lebenslauf des Betroffen besprochen, ferner der Beruf, Familienstand und Trinkgewohnheiten oder Gewohnheiten zum Drogenkonsum. Dann werden der Ablauf und die Ursachen der Verstöße gegen Straßenverkehrsgesetze besprochen. Das Gespräch mit dem Psychologen dauert etwa 10-30 Minuten.
Achtung: Das psychologische Gutachten folgt bestimmten, festgelegten Regeln. Es ist daher keinesfalls ratsam, unvorbereitet in die Untersuchung zu gehen und auf die Fragen des Gutachters einfach „aus dem Bauch heraus“ zu antworten. Das Risiko, dass die MPU negativ ausfällt, ist in diesem Fall sehr hoch. Um eine möglichst positive Bewertung des Gutachters zu erhalten, ist es unabdingbar, sich vorzubereiten. Am sinnvollsten dürfte sein, einen Vorbereitungskurs zur MPU zu belegen, wobei hier die Wahl eines seriösen Anbieters wichtig ist.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema MPU!