Viele rechtlich bedeutsame Fragen tauchen bereits beim Abschluss eines Arbeitsvertrags auf. Ein Arbeitsvertrag, der für für eine Seite nachteilige Klauseln enthält, lässt sich später selten korrigieren. Wir prüfen für Sie, ob die arbeitsvertraglichen Klauseln zu Vergütung, Überstunden, Urlaubszeiten, Zielvereinbarung, Boni und Tantiemen und in sonstigen Punkten wirksam sind oder sind Arbeitgebern bei der Abfassung von Arbeitsverträgen behilflich.
Wir möchten Sie kurz über die wichtigsten Punkte informieren, die Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages beachten müssen:
Wirksamkeit des Arbeitsvertrages
Ob ein Arbeitsvertrag wirksam zu Stande gekommen ist, richtet sich zunächst einmal nach den allgemeinen Vorschriften über den Vertragsschluss im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme (maßgebliche Vorschriften: §§ 145 ff. BGB), vorliegen.
→ Ein Arbeitsvertrag muss – auch wenn dies nicht die Regel ist – nicht schriftlich abgeschlossen werden, sondern der Schluss des arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnisses kann auch mündlich, fernmündlich, oder sogar konkludent (etwa durch Aufnahme der Tätigkeit) erfolgen.
→ Soweit bei Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages zwischen den Parteien im Streit steht, welche Lohnleistungen des Arbeitgebers geschuldet sind, gilt im Zweifel gemäß § 612 Abs. 2 BGB die orts- und branchenübliche Vergütung als geschuldet.
Inhalt des schriftlichen Arbeitsvertrages
Spätestens einen Monat nach Abschluss des Arbeitsvertrages besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) auf schriftliche Fixierung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses. Es muss folgender Inhalt des Arbeitsvertrages nachgewiesen werden können:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Falls das Arbeitsverhältnis befristet ist: die Dauer
- Arbeitszeit
- Arbeitsort
- Beschreibung der Arbeitstätigkeit
- Höhe des Gehalts
- Zusammensetzung des Gehalts
- Kündigungsfrist
- Urlaub
- Geltung von Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
- Hinweise zur Rentenversicherung
Verweigert der Arbeitgeber diese schriftliche Fixierung, kann diese im Wege der Klage vor dem Arbeitsgericht eingefordert werden.
Überprüfung des Arbeitsvertrages
Arbeitsverträge enthalten oft Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen abweichen, etwa im Bezug auf Urlaubs-, Überstundenabgeltungs-, Arbeitszeits-, Befristungs- oder Vergütungsregelungen.
Jeder Arbeitsvertrag ist allerdings gerichtlich überprüfbar. Denn oftmals ist das Abweichen von den gesetzlichen Regelungen nicht oder nicht in dem im Arbeitsvertrag niedergelegten Maße zulässig.