Rechtschutzversicherungen übernehmen Kosten der Rechtsverfolgung und der Abwehr rechtlicher Angriffe durch Dritte.
Im Privatbereich werden zumeist Rechtschutzversicherungen auf den Gebieten Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht abgeschlossen. Oft ist auch eine Erstberatung, etwa im Familienrecht, mit inbegriffen.
Strenggenommen ist es die Sache des Rechtschutzversicherten, mit seinem Versicherer die Eintrittspflicht in den konkreten Rechtschutzfall abzustimmen. Unsere Kanzlei übernimmt dies allerdings kostenfrei für Sie und erledigt sämtliche Korrespondenz – von der Anfrage bis zur Abrechnung – mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
Vorsicht: Rechtschutzversicherer übernehmen nicht immer die Kosten eines Rechtsstreits. So ist z.B. ein Streit über Mängel an einem Fahrzeug strenggenommen keine verkehrsrechtliche Streitigkeit. Oftmals werden auch vertragliche Streitigkeiten nicht von der Rechtschutz übernommen.
Wir stellen für Sie gerne im Einzelfall eine Anfrage an Ihre Rechtschutz und prüfen für Sie deren Eintrittspflicht.
Rechtschutzversicherungen tragen im Eintrittsfall sowohl die außergerichtlichen Kosten des Versicherten, also die eigenen und fremden Anwaltshonorare, sowie auch die gerichtlichen Kosten, also die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten eines Sachverständigengutachtens oder sonstige im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren stehende Gebühren und Auslagen.
Klassische Fälle des Eintritts einer Rechtschutzversicherung sind:
- Unfallabwicklung und verkehrsrechtliche Verfahren
- Einspruchsverfahren bei Bußgeldern (Ordnungswidrigkeiten)
- Mietrechtliche Streitigkeiten (Nebenkosten, Kautionsrückzahlung, Mietmängel etc.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzklage)